Der Retriever soll ein idealer Familienhund und ein
vorzüglicher Apporteur sein, der allen erdenklichen Alltagssituationen sicher
gewachsen ist. Seine Freundlichkeit und Sicherheit im Umgang mit Menschen sind
unverzichtbare Rassemerkmale. Da es als erwiesen gilt, dass sich psychische
Anlagen ebenso vererben wie physische, kommt der wesensmäßigen Selektion des
Zuchthundes eine besondere Bedeutung zu. Um den Wesensstandard des Retrievers zu
gewährleisten, ist eine entsprechende Überprüfung des Junghundes
erforderlich. Dies geschieht im DRC seit vielen Jahren durch den Wesenstest nach
Schweizer Muster. Der Test deckt sich im Wesentlichen mit den Empfehlungen im
"Leitfaden für Wesensrichter" von Prof. Dr. Dr. h.c. Eugen Seiferle,
unter Berücksichtigung der besonderen rassetypischen Veranlagung des Retrievers.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Um an einem Wesenstest teilnehmen zu können, muss der Hund
mind. 9 Monate alt und sollte geschlechtsreif sein. Läufige Hündinnen, kranke
oder verletzte Hunde können nicht teilnehmen.
Ablauf des Wesenstests
Zum Wesenstest sollte der Hund von seiner Bezugsperson, also
der Person, zu der er das größte Vertrauen hat, vorgestellt werden. Während
des gesamten Wesenstests bewegt sich der Hund frei - also ohne Leine und ohne
spezielle Kommandos. Der Test besteht aus folgenden Elementen:
Spaziergang mit dem Hund über eine Wiese / ein Feld
Spaziergang durch eine Gruppe von fremden Menschen
Spiel Besitzer - Hund
Spiel einzelner fremder Menschen mit dem Hund
Verhalten in der Menschenmenge
Verhalten gegenüber optischen und akustischen Reizquellen